Schulanfänger 28/29

Gemäß § 119 der Thüringer Schulordnung -ThürSchulO- in der aktuell gültigen Fassung sind alle Kinder, die bis zum 01. August 2028 sechs Jahre alt werden, durch die sorgeberechtigten Eltern (bzw. mit Unterschrift bevollmächtigt) an einer zuständigen Grund- oder Gemeinschaftsschule anzumelden. Für den Landkreis Gotha besteht ein gemeinsamer Schulbezirk. Kinder, die am 30. Juni 2028 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern am 01. August 2028 in die Schule aufgenommen werden.

Die Eltern werden gebeten zum Zweck der Anmeldung Folgendes mitzubringen:

– vollständig ausgefülltes Anmeldeformular und dazugehörige Anlagen inkl. Datenschutzblatt
– ggf. Anlage für Kinder mit nichtdeutscher Herkunft inkl. aktueller Aufenthaltserlaubnis
– Geburtsurkunden
– Nachweis über die Masernimpfung
– Meldenachweis (Personalausweis der Eltern ausreichend) oder Meldebescheinigung
– Ausweise der Eltern
– ggf. Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteiles
– ggf. den Negativbescheid bei alleinerziehenden Eltern

Bei Anmeldung an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk oder einer Gemeinschaftsschule sind die §§ 139 a-c der ThürSchulO zu beachten. Zur Aufnahme in die Klassenstufe 1 geben die Eltern die Schulen mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch an, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung ist nur an der Erstwunschschule abzugeben.

Die Anmeldewoche wird über das Amtsblatt bekannt gegeben und liegt im Mai 2027.